Fahrgastkabinenschiff auf dem Rhein festgefahren
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Panorama: Rhein-Havarie eines Fahrgastschiffs in Köln
Köln () – Auf dem Rhein ist am Montagmorgen ein Fahrgastkabinenschiff havariert. Wie die Polizei Duisburg mitteilte, lief das etwa 135 Meter lange Schiff gegen 9 Uhr im Bereich der Deutzer Platte auf Grund und fuhr sich fest.
Dabei touchierte der Bug die Kaimauer am linken Ufer.
Glück im Unglück: Nach Angaben der Behörden wurden weder Fahrgäste noch Besatzungsmitglieder verletzt. Der 37-jährige Schiffsführer versuchte zunächst, das nach Backbord geneigte Schiff eigenständig zu befreien, was jedoch misslang.
Daraufhin wurden die Revierzentrale und das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) informiert.
Eine Schifffahrtssperre war nicht erforderlich. Das WSA richtete im betroffenen Bereich eine Wahrschau (Warnung) für die Schifffahrt ein.
Die Wasserschutzpolizei ahndete das Verhalten des Schiffsführers mit einem Verwarngeld. Im Verlauf des Abends soll das Schiff freigeturnt werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Festgefahrenes Schiff (Archiv), Polizei Duisburg via |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Fahrgastkabinenschiff auf Grund gelaufen, 135 Meter lang
- Schiffsführer erhielt Verwarngeld wegen seines Verhaltens
- WSA richtete eine Wahrschau für die Schifffahrt ein
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- betrifft: Fahrgastkabinenschiff, Schiffsführer, Passagiere, Behörden
- Regionen: Rhein, Duisburg
- Zahlen/Fristen: etwa 135 Meter lang, Vorfall um 9 Uhr, Schiffsführer 37 Jahre alt, Verwarngeld verhängt, freigeturnt am Abend
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Schiff lief auf Grund
- Kaimauer wurde berührt
- Schiffsführer konnte das Schiff nicht eigenständig befreien
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Einrichtung einer Wahrschau für die Schifffahrt im betroffenen Bereich
- Ahndung des Verhaltens des Schiffsführers mit einem Verwarngeld
- Geplante Befreiung des Schiffes im Verlauf des Abends
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