Bericht: Elterngeld-Dauer soll an Aufteilung gebunden werden
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Familienpolitik in Berlin: Änderungen beim Elterngeld
Berlin () – Familienministerin Karin Prien (CDU) plant offenbar eine Verschärfung der Bedingungen für den Bezug von Elterngeld. Künftig sollen Paare die volle Bezugsdauer von 14 Monaten nur noch dann erhalten, wenn sie die Elternzeit hälftig aufteilen, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben) unter Berufung auf Koalitionskreise.
Um 14 Monate Elterngeld zu beziehen, muss bislang auch der zweite Elternteil mindestens zwei Monate nehmen – in der Regel der Vater als Hauptverdiener. Künftig sollen für beide Partner sieben Monate gelten, hieß es. Da die Ministerin offenbar davon ausgeht, dass viele Väter nicht so lange aus dem Job aussteigen wollen, würde sie durch die Änderung einen Teil der von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geforderten Einsparungen erreichen. Zur Deckung der Haushaltslöcher hatte Klingbeil von Prien für 2027 einen Konsolidierungsbeitrag von insgesamt 500 Millionen Euro gefordert.
An den sonstigen Bedingungen für das Elterngeld will Prien offenbar nichts ändern, hieß es weiter. Danach bleibt die Höhe bei 65 Prozent des Nettoeinkommens, wobei minimal 300 und maximal 1.800 Euro bezahlt werden. Das Elterngeld wird aber nur gewährt, wenn bei Paaren und Alleinerziehenden das zu versteuernde Einkommen unter 175.000 Euro liegt.
Aus Koalitionskreisen hieß es, dass die Gespräche über die Sparbeiträge der Ministerien andauerten. Es könne auch sein, dass einzelne Maßnahmen noch bei der Sitzung des Koalitionsausschusses am 1. Juli diskutiert und verändert würden. Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass es sich nicht um eine reine Sparmaßnahme handele, sondern ähnlich wie bei der Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung auch um einen Beitrag zur Gleichstellung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mann mit Kind (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Paare müssen Elternzeit künftig hälftig aufteilen, um volle Bezugsdauer von 14 Monaten Elterngeld zu erhalten.
- Für den Bezug von 14 Monaten müssen beide Partner jeweils sieben Monate Elternzeit nehmen.
- Die Höhe des Elterngeldes bleibt unverändert bei 65 % des Nettoeinkommens, zwischen 300 und 1.800 Euro.
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