"Wer bestellt, bezahlt": Bund und Länder beschließen Finanzreform

25. Juni 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik und Finanzen in Berlin

() – Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag darauf geeinigt, den Finanzfluss untereinander und mit den Kommunen neu zu ordnen.

Ab dem 1. September gelte stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Abend nach der „MPK“ im Kanzleramt. Er sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“.

Der Beschluss zur sogenannten „Veranlassungskonnexität“ beinhaltet, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Lasten für Länder und Kommunen über einer „Bagatellgrenze“ von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr 80 Prozent davon übernehmen muss.

Damit werde erstmalig eine Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für große Gesetzesvorhaben geschaffen, hieß es. Die neue Finanzvereinbarung könne den Kommunen bereits im kommenden Jahr Entlastungen von rund drei Milliarden Euro bringen. Dieser Betrag werde in den Folgejahren weiter anwachsen.

Bundeskanzler Merz verwies zudem auf das neue „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“. Nach der geplanten Zustimmung des Bundesrates sollen Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte deutlich beschleunigt werden. „Wir haben nicht nur Geld, wir haben jetzt auch die Mittel, dieses Geld schnell umzusetzen in gute Infrastruktur“, sagte der Kanzler.

Auch der „Pakt für den Rechtsstaat“ wurde von der Ministerpräsidentenkonferenz auf den Weg gebracht. Geplant sind zusätzliche Investitionen in Digitalisierung, Verfahrensbeschleunigung und Personal. Vorgesehen sind bundesweit 2.000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte. Ein Teil der Mittel soll zudem in die IT-Infrastruktur und unterstützendes Personal fließen.

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Mit Blick auf die Reform der Rentenversicherung warb der Kanzler dafür, die Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen dürften nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden. Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die Umsetzung soll nun in den politischen Beratungen der kommenden Wochen konkretisiert werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Olaf Lies, Friedrich Merz, Gordon Schnieder am 25.06.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Ab 1. September gilt das Prinzip "Wer bestellt, bezahlt".
  • Bund übernimmt 80 Prozent der Kosten bei Gesetzesänderungen über 200 Millionen Euro.
  • Geplant sind 2.000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte im Rahmen des "Pakts für den Rechtsstaat".

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Bund und Länder; ab 1. September; Anwender der Konnexitätsregelung
  • Kommunen; Entlastungen von rund 3 Milliarden Euro im kommenden Jahr; steigender Betrag in den Folgejahren
  • Bundesweit; 2.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte; Investitionen in Digitalisierung und IT-Infrastruktur

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Neuordnung des Finanzflusses zwischen Bund und Ländern sowie Kommunen.
  • Einführung der Konnexitätsregelung zur finanziellen Entlastung der Kommunen.
  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Finanzfluss zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird neu geordnet.
  • Einführung der Regelung "Wer bestellt, bezahlt" ab 1. September.
  • 80 % der zusätzlichen Lasten bei Gesetzesänderungen über 200 Millionen Euro werden vom Bund übernommen.
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