Grillverbot in Hannovers Parkanlagen ab Donnerstag

24. Juni 2026

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Regelungen in Hannover

() – In Hannover ist das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen ab Donnerstag, 25. Juni, vorerst verboten. Grund ist die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen, wie die Stadtverwaltung mitteilte.

Ausschlaggebend für das Verbot ist der Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes, der für Donnerstag und die Folgetage die Stufe 4 von maximal 5 erreicht.

Das Grillverbot gilt automatisch an Tagen, an denen der Index die Stufe 4 oder 5 anzeigt. Es stützt sich auf Paragraf 12, Absatz 2 der städtischen Sicherheits- und Ordnungsverordnung.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von 55 Euro geahndet werden. Der städtische Ordnungsdienst wird Kontrollen durchführen, zunächst aber den Schwerpunkt auf Information und Belehrung legen.

Die Stadt appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger, um Brände zu vermeiden.

Auch das Wegwerfen von glimmenden Zigarettenstummeln ist verboten und wird geahndet. Unabhängig von der aktuellen Trockenheit ist das Grillen grundsätzlich auf Spielplätzen, Friedhöfen, in Wäldern, Gartendenkmalen wie dem Maschpark oder Großen Garten sowie in Landschaftsschutzgebieten untersagt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Steak auf einem Grill (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen in Hannover ab 25. Juni vorläufig verboten
  • Das Verbot gilt an Tagen mit Graslandfeuerindex Stufe 4 oder 5
  • Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von 55 Euro geahndet werden

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Grillende in Hannover
  • Verbot ab 25. Juni, gilt bei Graslandfeuerindex 4 oder 5
  • Geldbuße von 55 Euro bei Zuwiderhandlungen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Anhaltende Trockenheit und hohe Temperaturen
  • Graslandfeuerindex erreicht Stufe 4 von maximal 5
  • Vorbeugung von Bränden und Schutz von Grünanlagen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen ab 25. Juni verboten
  • Kontrollen durch den städtischen Ordnungsdienst mit Schwerpunkt auf Information und Belehrung
  • Geldbuße von 55 Euro bei Zuwiderhandlungen
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