Drei Abschiebeflüge nach Afghanistan pro Monat geplant

21. Juni 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Abschiebepolitik der Bundesregierung in Berlin

() – Die Bundesregierung weitet die Abschiebungen von Straftätern nach deutlich aus. Künftig sollen bis zu drei Charterflüge pro Monat nach Kabul möglich sein.

Das berichtet die „Bild am Sonntag“. Nach vertraulichen Verhandlungen auf technischer Arbeitsebene zwischen Vertretern des Bundesinnenministeriums und der afghanischen De-facto-Regierung der Taliban sollen die Charterflüge massiv hochgefahren werden. Neben den Charterflügen sollen auch Rückführungen über reguläre Linienflüge weiterhin jederzeit durchgeführt werden können. Nach Informationen der Zeitung befinden sich derzeit noch mindestens einhundert abschiebebereite afghanische Straftäter in regulärer Haft oder in Abschiebehaft.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der „Bild am Sonntag“: „Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan werden regelmäßig und verlässlich durchgeführt. Wer unseren Schutz missbraucht und hier schwere Straftaten begeht, muss seine Perspektive in seinem Heimatland suchen.“ Er fügte hinzu, die Gesellschaft habe ein legitimes Interesse daran, dass Straftäter das Land verließen. Das werde konsequent durchgesetzt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Abschiebung von afghanischen Straftätern (Archiv), Bundespolizei via

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind afghanische Straftäter
  • Bis zu drei Charterflüge pro Monat nach Kabul
  • Mindestens 100 abschiebebereite Straftäter in Haft

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Ausweitung der Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan
  • Bis zu drei Charterflüge pro Monat nach Kabul geplant
  • Technische Verhandlungen zwischen Bundesinnenministerium und Taliban

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Ausweitung der Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan mit bis zu drei Charterflügen pro Monat
  • Durchführung von Rückführungen über reguläre Linienflüge zusätzlich zu den Charterflügen
  • Fortlaufende Abschiebungen von mindestens einhundert afghanischen Straftätern, die in Haft sind oder sich in Abschiebehaft befinden
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH