Gericht weist Bewerber um Präsidentenstelle am Landessozialgericht ab
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Justizentscheidungen in Niedersachsen: Auswahlverfahren
Hannover () – Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Antrag eines leitenden Ministerialbeamten auf Einbeziehung in das Auswahlverfahren für die Präsidentenstelle am Landessozialgericht Niedersachsen–Bremen abgelehnt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Der Beamte war nicht in das Verfahren einbezogen worden, weil er keine Erfahrung in der Sozialgerichtsbarkeit vorweisen kann.
Der Kläger argumentierte, dass frühere Amtsinhaber ebenfalls ohne vorherige Tätigkeit an einem Sozialgericht berufen worden seien. Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte dieser Argumentation jedoch nicht.
Das Ministerium habe bei der Besetzung einer Präsidentenstelle einen Beurteilungsspielraum, der hier nicht überschritten sei. Es sei nicht sachwidrig, von Bewerbern zu erwarten, dass sie bereits in einem Sozialgericht tätig waren und sich dort bewährt haben.
Die genaue Kenntnis der eigenen Gerichtsbarkeit von innen sei für den Präsidenten eines Obergerichts von außerordentlich hoher Bedeutung, so das Gericht.
Dass frühere Amtsinhaber ohne Vorerfahrungen berufen worden seien, führe zu keiner anderen Bewertung, da das Ministerium seine Praxis aus sachlichen Gründen ändern dürfe. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, der Beamte kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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