Gericht bestätigt Verbot des Imam Mahdi Zentrums in Münster
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Rechtsprechung zum Verbot eines Vereins in Münster
Münster () – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat das Verbot des Fatime Versammlung e. V., der auch unter dem Namen Imam Mahdi Zentrum bekannt ist, für rechtmäßig erklärt. Das hat das Gericht am Mittwoch mitgeteilt.
Der Verein mit Sitz in Münster hatte gegen die Verbotsverfügung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums aus dem Jahr 2022 geklagt.
Der 5. Senat des OVG wies die Klage ab und begründete dies unter anderem damit, dass sich der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Er habe die mit einem Betätigungsverbot belegte Hizb Allah (Hisbollah) ideologisch und finanziell unterstützt.
So habe der Verein über Jahre hinweg substantielle finanzielle Zuwendungen an das der Hizb Allah zugehörige, ebenfalls verbotene Waisenkinderprojekt Libanon e. V. geleistet.
Zudem hätten unmittelbare persönliche Beziehungen zwischen dem Verein und der Hizb Allah sowie zum iranischen Regime bestanden. In den Vereinsräumlichkeiten seien unter anderem Hizb-Allah-Symbole gefunden worden.
Dort hätten Gedenkveranstaltungen für Angehörige der Organisation stattgefunden, bei denen zu deren Unterstützung aufgerufen worden sei. Das Urteil erging bereits am 13. Mai.
Die Revision wurde nicht zugelassen, der Verein kann jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- OVG Nordrhein-Westfalen erklärt Verbot des Fatime Versammlung e. V. für rechtmäßig.
- Verein unterstützte ideologisch und finanziell die Hizb Allah.
- Revision nicht zugelassen, Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen: Fatime Versammlung e. V. (Imam Mahdi Zentrum)
- Region: Nordrhein-Westfalen
- Zeitraum: Verbot 2022, Urteil am 13. Mai, Revision nicht zugelassen
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Gericht sieht Verein als Gefahr für Völkerverständigung
- Unterstützung der verbotenen Hizb Allah durch finanzielle Mittel
- Persönliche Verbindungen zu Hizb Allah und iranischem Regime
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Verbot des Fatime Versammlung e. V. ist rechtmäßig.
- Verein hat Hizb Allah ideologisch und finanziell unterstützt.
- Unmittelbare persönliche Beziehungen zum iranischen Regime festgestellt.
- Blessing fordert mehr private Investitionen in Infrastruktur - 15. Juni 2026
- Klingbeil legt zwei Varianten für Einkommensteuerreform vor - 15. Juni 2026
- Lehrerverband fordert Störsender gegen KI-Betrug bei Prüfungen - 15. Juni 2026
