Gericht bestätigt Verbot des Imam Mahdi Zentrums in Münster

11. Juni 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsprechung zum Verbot eines Vereins in Münster

Münster () – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Verbot des Fatime Versammlung e. V., der auch unter dem Namen Imam Mahdi Zentrum bekannt ist, für rechtmäßig erklärt. Das hat das Gericht am Mittwoch mitgeteilt.

Der Verein mit Sitz in Münster hatte gegen die Verbotsverfügung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums aus dem Jahr 2022 geklagt.

Der 5. Senat des OVG wies die Klage ab und begründete dies unter anderem damit, dass sich der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Er habe die mit einem Betätigungsverbot belegte Hizb Allah (Hisbollah) ideologisch und finanziell unterstützt.

So habe der Verein über Jahre hinweg substantielle finanzielle Zuwendungen an das der Hizb Allah zugehörige, ebenfalls verbotene Waisenkinderprojekt e. V. geleistet.

Zudem hätten unmittelbare persönliche Beziehungen zwischen dem Verein und der Hizb Allah sowie zum iranischen Regime bestanden. In den Vereinsräumlichkeiten seien unter anderem Hizb-Allah-Symbole gefunden worden.

Dort hätten Gedenkveranstaltungen für Angehörige der Organisation stattgefunden, bei denen zu deren Unterstützung aufgerufen worden sei. Das Urteil erging bereits am 13. Mai.

Siehe auch:  Betrüger nutzen Hilfsbereitschaft und Anrufe aus

Die Revision wurde nicht zugelassen, der Verein kann jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • OVG Nordrhein-Westfalen erklärt Verbot des Fatime Versammlung e. V. für rechtmäßig.
  • Verein unterstützte ideologisch und finanziell die Hizb Allah.
  • Revision nicht zugelassen, Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Fatime Versammlung e. V. (Imam Mahdi Zentrum)
  • Region: Nordrhein-Westfalen
  • Zeitraum: Verbot 2022, Urteil am 13. Mai, Revision nicht zugelassen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Gericht sieht Verein als Gefahr für Völkerverständigung
  • Unterstützung der verbotenen Hizb Allah durch finanzielle Mittel
  • Persönliche Verbindungen zu Hizb Allah und iranischem Regime

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verbot des Fatime Versammlung e. V. ist rechtmäßig.
  • Verein hat Hizb Allah ideologisch und finanziell unterstützt.
  • Unmittelbare persönliche Beziehungen zum iranischen Regime festgestellt.
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