Reiche will Schwellenwerte für Fusionskontrolle anheben
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Wirtschaft: Fusionen und Wettbewerbsrecht in Berlin
Berlin () – Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will die Umsatzschwellen für die Prüfung von Fusionen durch das Kartellamt um 50 Prozent anheben. Das geht aus dem Referentenentwurf für die 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hervor, aus dem das Magazin Politico berichtet.
Die Aufgriff-Schwellen für Fusionen liegen seit 1999 bei einem weltweiten Umsatz der beteiligten Unternehmen von 500 Millionen Euro und einem Inlandsumsatz von 50 Millionen Euro. Künftig wären es 750 Millionen und 75 Millionen Euro.
Reiche will zudem die Eingriffsmöglichkeiten des Kartellamtes gegen „Killer-Übernahmen“ erweitern. Dies sind Fälle, in denen große Unternehmen kleine, noch umsatzschwache, aber vielversprechende Firmen kaufen, bevor sie zu echten Wettbewerbern werden. Das Kartellamt soll solche Übernahmen auch dann prüfen können, wenn die Zielunternehmen noch gar nicht in Deutschland tätig sind, dies aber zu erwarten ist.
Vor dem Hintergrund der geplanten hohen öffentlichen Ausgaben in die Infrastruktur soll das Kartellamt bessere Möglichkeiten erhalten, Preisabsprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu erkennen.
Die verschärfte Missbrauchsaufsicht in der Energiewirtschaft wird um weitere fünf Jahre verlängert. Sie gibt dem Bundeskartellamt im Falle nachweislichen Missbrauchs schärfere Eingriffsmöglichkeiten bis hin zur Abschöpfung von Gewinnen.
Alle Verfahren beim Kartellamt sollen weitgehend digitalisiert werden. In bestimmten Fällen gibt es für die Behörde kurze Fristen von zwei Wochen für eine Zwischenentscheidung. Fällt sie nicht, gelten angezeigte Zusammenschlüsse als freigegeben.
Die Amtszeit des Präsidenten des Bundeskartellamtes soll auf acht Jahre begrenzt werden. Bisher gibt es eine solche Begrenzung nicht. Aktuell ist Andreas Mundt seit 2009 Chef der Behörde in Bonn.
Die Gesetzesnovelle soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Kabinett beschlossen werden. Nach dem vorläufigen Zeitplan des Kabinetts ist die für den 1. Juli vorgesehen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Katherina Reiche (Archiv) |
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