Grüne kritisieren Ausnahmen von EU-Vernichtungsverbot für Retouren

5. Juni 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

EU-Politik: Vernichtungsverbot für Modeartikel

Brüssel () – Die Grünen im EU-Parlament haben die Ausnahmen im geplanten Vernichtungsverbot der EU für Retouren im Online-Handel kritisiert. In der vorgesehenen Form sei das Verbot in der Praxis löchrig und verliere an Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit, sagte die EU-Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Anna Cavazzini, dem „Redaktionsnetzwerk “ (Freitagausgaben).

Große Modeunternehmen und Versandhändler dürfen ab 19. Juli unverkaufte Kleidung, Schuhe und Modeaccessoires nicht mehr grundlos vernichten. Das Verbot ist Teil der Ökodesign-Verordnung der EU (ESPR).

Ein nachträglich beschlossener EU-Rechtsakt vom Februar enthält allerdings verschiedene Ausnahmeregelungen. So dürfen Modeunternehmen Textilien weiterhin vernichten, wenn sie sie zur Spende angeboten haben, die Ware aber innerhalb einer Frist nicht angenommen wurde. Außerdem soll eine Vernichtung weiterhin zulässig sein, wenn sie die Option mit den geringsten negativen Umweltauswirkungen ist.

Cavazzini forderte „klare Mechanismen gegen den Missbrauch von Ausnahmen, mit echter Überwachung und der Bereitschaft der Kommission, nachzusteuern, wenn diese systematisch ausgenutzt werden“. Grundsätzlich sei das Zerstörungsverbot aber wichtig.

Schätzungen zufolge würden in Europa jedes Jahr zwischen 11 und 32 Millionen unverkaufte und zurückgesandte T-Shirts vernichtet, so Cavazzini. Jedes weggeworfene Kleidungsstück bedeute den Verlust wertvoller Ressourcen: Wasser, Energie, Rohstoffe, Arbeitskraft und handwerkliches Können. Diese Verschwendung müsse man stoppen, erklärte die EU-Parlamentarierin.

Siehe auch:  SPD warnt vor Massenflucht aus dem Iran
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Anna Cavazzini (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Kritik an Ausnahmen im geplanten Vernichtungsverbot für Retouren im Online-Handel
  • Große Modeunternehmen dürfen unverkaufte Kleidung ab 19. Juli nicht mehr grundlos vernichten
  • Vernichtung bleibt zulässig, wenn Ware nicht angenommen wurde oder die Option mit den geringsten negativen Umweltauswirkungen ist

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft große Modeunternehmen und Versandhändler
  • ab 19. Juli 2023 Verbot der grundlosen Vernichtung unverkaufter Kleidung, Schuhe und Modeaccessoires
  • Schätzungen: 11 bis 32 Millionen unverkaufte und zurückgesandte T-Shirts werden jährlich in Europa vernichtet

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Kritik an Ausnahmen im Vernichtungsverbot für Retouren im Online-Handel
  • Gefahr von Missbrauch der Regelungen durch große Modeunternehmen
  • Hohe Anzahl unverkaufter und zurückgesandter Textilien, die jährlich vernichtet werden

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Einführen klarer Mechanismen gegen den Missbrauch von Ausnahmen beim Vernichtungsverbot
  • Sicherstellen von echter Überwachung zur Vermeidung von Missbrauch
  • Bereitschaft zur Nachjustierung seitens der Kommission bei systematischer Ausnutzung der Ausnahmen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH