Grüne kritisieren Ausnahmen von EU-Vernichtungsverbot für Retouren
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
EU-Politik: Vernichtungsverbot für Modeartikel
Brüssel () – Die Grünen im EU-Parlament haben die Ausnahmen im geplanten Vernichtungsverbot der EU für Retouren im Online-Handel kritisiert. In der vorgesehenen Form sei das Verbot in der Praxis löchrig und verliere an Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit, sagte die EU-Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Anna Cavazzini, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben).
Große Modeunternehmen und Versandhändler dürfen ab 19. Juli unverkaufte Kleidung, Schuhe und Modeaccessoires nicht mehr grundlos vernichten. Das Verbot ist Teil der Ökodesign-Verordnung der EU (ESPR).
Ein nachträglich beschlossener EU-Rechtsakt vom Februar enthält allerdings verschiedene Ausnahmeregelungen. So dürfen Modeunternehmen Textilien weiterhin vernichten, wenn sie sie zur Spende angeboten haben, die Ware aber innerhalb einer Frist nicht angenommen wurde. Außerdem soll eine Vernichtung weiterhin zulässig sein, wenn sie die Option mit den geringsten negativen Umweltauswirkungen ist.
Cavazzini forderte „klare Mechanismen gegen den Missbrauch von Ausnahmen, mit echter Überwachung und der Bereitschaft der Kommission, nachzusteuern, wenn diese systematisch ausgenutzt werden“. Grundsätzlich sei das Zerstörungsverbot aber wichtig.
Schätzungen zufolge würden in Europa jedes Jahr zwischen 11 und 32 Millionen unverkaufte und zurückgesandte T-Shirts vernichtet, so Cavazzini. Jedes weggeworfene Kleidungsstück bedeute den Verlust wertvoller Ressourcen: Wasser, Energie, Rohstoffe, Arbeitskraft und handwerkliches Können. Diese Verschwendung müsse man stoppen, erklärte die EU-Parlamentarierin.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Anna Cavazzini (Archiv) |
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